Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge (in schriftlicher sowie elektronischer Form) mit dem Freelancer:

Stephan Winter
Bundesstraße 22
79780 Stühlingen

2. Geltungsbereich

Der Freelancer Stephan Winter (nachfolgend Auftragnehmer genannt) erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Geschäftsbedingungen gelten auch ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung für künftige Geschäftsbeziehungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt. Die Ausführung von Leistungen durch den Auftragnehmer bedeutet keine Anerkennung von Bedingungen der Kunden.

3. Auftragserteilung

Die in Prospekten, Preislisten, Katalogen, Rundschreiben und sonstigen Druckschriften genannten Angebote vom Auftragnehmer sind freibleibend und unverbindlich.

Der Auftragnehmer gibt nach Aufforderung des Kunden ein Vertragsangebot ab und hält sich 20 Tage an dieses Vertragsangebot gebunden.

Der Auftragnehmer behält sich die Verbesserungen oder Änderungen der vertraglich vereinbarten Leistungen vor, sofern dies dem Kunden zumutbar ist und der Kunde dadurch keinen wesentlichen Nachteil erleidet.

4. Vertragsabschluss

Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung per Brief, Fax oder einer elektronischen Auftragsbestätigung per E-Mail zu den Bedingungen dieser AGB angenommen.

Mündliche Sonderbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

5. Auftragsablauf

Nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung und der im Angebot erwähnten Anzahlung vom Auftraggeber nimmt der Auftragnehmer die Arbeit auf und erstellt einen entsprechenden Musterentwurf.

Webseiten werden dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber hat das Recht, nach Einsichtnahme des Entwurfs, Änderungen oder Nachbesserungen zu verlangen oder kann (bei absolutem Nichtgefallen des Entwurfs) ein Zweitmuster fordern.

Darüber hinausgehende Änderungswünsche bewirken eine Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands auf Basis des vereinbarten Stunden- oder Tagessatzes.

6. Lieferzeit und Terminabsprachen

Liefertermine und Terminabsprachen bedürfen der Vereinbarung. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.

7. Abnahme

Der Auftragnehmer teilt dem Kunden mit, wenn die vertragsgegenständliche Leistung vollständig erbracht wurde und abgenommen werden kann.

Der Kunde ist nach Zugang der Fertigstellungserklärung verpflichtet, die vertragsgegenständliche Leistung unverzüglich abzunehmen und darf sie nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigern. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.

Die erbrachten Leistungen gelten ohne ausdrückliche Erklärung als vertragsgemäß abgenommen und werden in Rechnung gestellt, wenn der Kunde innerhalb von 10 Werktagen nach Übermittlung der Fertigstellungserklärung (auch in elektronischer Form) keine Abnahmeerklärung abgibt und sich auch sonst nicht äußert.

8. Zahlungsbedingungen

Die vereinbarte Vergütung ist entsprechend der jeweils gültigen Preisliste, abgegebener individueller Angebote oder getroffener, schriftlicher Sondervereinbarungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto ohne Abzüge fällig.

Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

9. Obliegenheiten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, die notwendigen Daten rechtzeitig und in der für den Auftrag geeigneten Form zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören insbesondere die einzupflegende Inhalte für die zu erstellenden Internetseiten.

Soweit der Auftragnehmer dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist zur Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit dem Auftragnehmer keine schriftliche Korrekturaufforderung zugeht.

10. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an den erbrachten Lieferungen und Leistungen vor.

Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, kann der Auftragnehmer – unbeschadet sonstiger Rechte – vom Vertrag zurücktreten und die erbrachte Leistung heraus verlangen.

11. Urheberrechte und Referenznachweise

Rechtsinhaber der vertragsgegenständlichen Leistungen ist der Auftragnehmer. Alle Entwürfe sowie das vom Auftragnehmer erstellte Werk sind urheberrechtlich geschützt, aber auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet. Mit der Zahlung der Vergütung erwirbt der Kunde in der Regel die uneingeschränkten Nutzungsrechte.

Der Umfang der Verwertungs- und Nutzungsrechte des Kunden kann individualvertraglich erweitert werden.

Für die Arbeit verwendete Vorschläge der Kunden begründen kein Miturheberrecht. Der Kunde ist verpflichtet, alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert zu übernehmen.

12. Vermittlung von Speicherplatz und Domainnamen

Für alle Punkte, die die Vermittlung von Speicherplatz und Domainnamen betreffen, verweisen wir auf die AGB des jeweiligen Webhosters / Providers.

Beantragt der Kunde die Vermittlung einer de. Domain, so verpflichtet er sich, die Vergaberichtlinien der zuständigen „DENIC eG“ (= Deutsche Domainvergabestelle) einzuhalten. Die Vergaberichtlinien der DENIC eG für die Domainregistrierung sind einsehbar unter www.denic.de.

Für alle anderen Domainregistrierungen sind die Vergaberichtlinien der jeweils zuständigen Registrierungsstellen maßgebend. Über diese wird sich der Kunde informieren und sie akzeptieren.

13. Gewährleistung und Mängel

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei mangelhafter Leistung, zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei verschuldeter Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Preises oder im Fall der unverschuldeten Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

Der Auftragnehmer weißt ausdrücklich darauf hin, dass die für den Auftrag eingesetzten oder verwendeten Softwareprodukte Sicherheitsrisiken beinhalten können. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden oder Mängel, die durch die verwendete Software hervorgerufen werden.

14. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für fachgerechte und sorgfältige Leistungserbringung und Mangelfreiheit der vertraglichen Leistungen.

Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.

Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Er stellt den Auftragnehmer hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und ersetzt ihm die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

15. Datenschutz und Geheimhaltung

Soweit Daten an den Auftragnehmer – gleich in welcher Form – übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her.

Wir weisen darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden. Wir verarbeiten personenbezogene Daten unter den Vorgaben der Verordnung 2016/679 der EU – die sogenannte Datenschutzgrundverordnung.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, keine während der Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie vertrauliche Informationen des Auftraggebers und dessen Auftraggebern ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers zu verwerten oder Dritten mitzuteilen. Gleiches gilt für die ihm übergebenen Unterlagen und mitgeteilten Kenntnisse.

Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien Vertraulichkeit hinsichtlich der Vertragsinhalte und über Kenntnisse, die während der Vertragsabwicklung erworben wurden.

Wenn wir im Rahmen unserer Dienstleistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten, gelten die Bestimmungen des Auftragsverarbeitungsvertrags, der in der Regel als Anhang zu diesen AGB beigefügt ist. Der Kunde erkennt die Bedingungen des AV-Vertrags an und stimmt ihnen zu.

Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

16. Rechte Dritter

Der Kunde versichert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte nicht gegen gesetzliche Verbote und die guten Sitten verstoßen, sowie keine Rechte Dritter verletzt werden.

Bei Verstoß gegen diese Pflichten ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Kunde haftet für die sich aus der Verletzung der vorgenannten Pflichten ergebenden direkten und indirekten Schäden, auch des Vermögensschadens.

17. Eigenwerbung

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftragnehmer Leistungen und Lieferungen, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, öffentlich als Referenz verwenden, in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufnehmen und entsprechende Links setzen darf.

18. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages und/oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Es gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.